| Asylverfahren Entscheidungspraxis bei Asylverfahren von Ahmadiyya-Angehörigen aus Pakistan
Aus der Bundestagsdrucksache 21/04659 geht hervor, dass die Quote der gerichtlichen Aufhebungen von negativen Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft aus Pakistan seit längerer Zeit auf einem hohen Niveau liegt. Seit dem Jahr 2010 wird die bereinigte Aufhebungsquote durch Verwaltungsgerichte mit Werten zwischen 55 Prozent und über 90 Prozent (im Jahr 2014) beziffert. Für das Jahr 2024 lag diese Quote bei 75,2 Prozent, während sie für das Jahr 2025 mit 64,7 Prozent angegeben wird.
Auf die Frage nach den Ursachen für diese Differenz zwischen der Entscheidungspraxis des BAMF und der Rechtsprechung der Gerichte verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Zeitspanne, die zwischen der behördlichen Entscheidung und dem gerichtlichen Urteil liegen kann. Eine Änderung der maßgeblichen Leitsätze zur Lage im Herkunftsland Pakistan wurde in den vergangenen fünf Jahren indes nicht verzeichnet.

