| Abschiebung EGMR stoppt Abschiebungen sudanesischer Schutzsuchender aus Griechenland
Griechische Medien berichten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 14. August 2025 in acht Fällen einstweilige Anordnungen gegen Griechenland erlassen hat und dem Land vorläufig untersagt, sudanesische Schutzsuchende abzuschieben. Damit setzt das Gericht ein deutliches Signal gegen die jüngst verschärfte griechische Asylpolitik.
Hintergrund ist ein Gesetz, das die Regierung in Athen im Juli durchgesetzt hat. Es entzieht Menschen, die aus nordafrikanischen Staaten einreisen, für drei Monate das Recht, Asyl zu beantragen. Kritiker werfen der Regierung vor, damit grundlegende Schutzstandards des internationalen Rechts auszuhebeln. Genau das bestätigt nun auch der Eingriff des EGMR: Eine Abschiebung darf nicht erfolgen, solange innerstaatliche Gerichte die Rechtmäßigkeit der Asylverweigerung nicht geprüft haben.
Das Urteil wird, sobald öffentlich zugänglich, hier nachgereicht.