| Abschiebung EGMR stoppt Abschiebungen sudanesischer Schutzsuchender aus Griechenland
Griechische Medien berichten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 14. August 2025 in acht Fällen einstweilige Anordnungen gegen Griechenland erlassen hat und dem Land vorläufig untersagt, sudanesische Schutzsuchende abzuschieben. Damit setzt das Gericht ein deutliches Signal gegen die jüngst verschärfte griechische Asylpolitik.
Hintergrund ist ein Gesetz, das die Regierung in Athen im Juli durchgesetzt hat. Es entzieht Menschen, die aus nordafrikanischen Staaten einreisen, für drei Monate das Recht, Asyl zu beantragen. Kritiker werfen der Regierung vor, damit grundlegende Schutzstandards des internationalen Rechts auszuhebeln. Genau das bestätigt nun auch der Eingriff des EGMR: Eine Abschiebung darf nicht erfolgen, solange innerstaatliche Gerichte die Rechtmäßigkeit der Asylverweigerung nicht geprüft haben.
Die Entscheidung betrifft zwar zunächst nur acht Männer aus dem Sudan, die in Amygdaleza nahe Athen festgehalten werden. Doch ihre Signalwirkung reicht weiter: Der Gerichtshof macht klar, dass europäische Menschenrechtsstandards auch gegenüber nationalen Alleingängen durchgesetzt werden können.
Das Vorgehen der griechischen Regierung stößt europaweit auf scharfe Kritik. Statt legale Verfahren zu gewährleisten, setzt sie auf Abschreckung und rechtliche Blockaden – mit der Folge, dass Gerichte eingreifen müssen, um Mindeststandards zu sichern. Der Beschluss aus Straßburg zeigt: Europa darf Schutzsuchende nicht einfach aus dem Rechtsrahmen ausschließen, nur weil sie aus „unerwünschten“ Transitländern kommen.
Das Urteil wird, sobald öffentlich zugänglich, hier nachgereicht.