| EU-Flüchtlingspolitik EGMR: Belgien wegen Missachtung der Justiz verurteilt
In seinem Urteil vom 9.04.2026 im Fall M.V. u. a. gegen Belgien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Belgien erneut scharf gerügt. Die Richter stellten fest, dass der Staat vier Asylbewerber monatelang ohne Unterkunft und Versorgung sich selbst überließ, was einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) darstellt.
Besonders bedeutsam sind die Ausführungen zu Art. 6 EMRK: Belgien ignoriert laut Urteil systematisch nationale Gerichtsentscheidungen, die das Land zur Unterbringung verpflichtet hatten. Der EGMR betonte, dass dieses beharrliche Ignorieren der Justiz durch die Exekutive das Recht auf ein faires Verfahren verletzt und die Rechtsstaatlichkeit untergräbt. In den Randnummern 66ff. führt der Hof detailliert aus, dass Urteile keine bloßen Empfehlungen sind, sondern zwingend umgesetzt und deren Einhaltung streng überwacht werden muss.
Lesen hier die dazugehörige Pressemitteilung des EGMR.

