| Dublin-Verordnung VG Berlin: Anerkannten Fall Italien, positives Urteil bei jungen, gesundem Mann
Anbei finden Sie eine Hauptsachenentscheidung des Verwaltungsgericht Berlin vom 16. Juli 2020:
Das Urteil betrifft einen, nach Auffassung des Gerichts, nicht vulnerablen, jungen und gesunden Mann und enthält u.a. interessante Ausführungen zu den besonderen Schutzpflichten der Staaten gegenüber Flüchtlingen und der individuellen Bewertung des Risikos im Falle der Rückkehr einer Art. 3 EMRK Verletzung ausgesetzt zu sein.
Es wird offengelassen, was nun aus der Aufhebungsentscheidung rechtlich folgt, es wird aber bereits den BAMF untersagt, erneut ohne Änderung der Rechts- und Sachlage erneut eine Unzulässigkeitsentscheidung zu treffen.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.