| Dublin-Verordnung Urteil Verwaltungsgericht Braunschweig: Überstellung auch von jungen arbeitsfähigen Männern nach Italien nicht verantwortbar
Anbei finden Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 21. April 2020.
Unter anderem mit Verweis auf das Gutachten der Schweizerischen Flüchtlingshilfe aus Januar 2020 hat das VG Braunschweig entschieden, dass aufgrund der zunehmenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in Italien nunmehr eine Situation eingetreten sei, die auch die Überstellung von jungen und arbeitsfähigen Männern nicht mehr verantwortbar erscheinen lassen. Demnach stelle eine Überstellung nach Italien einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK / Art. 4 GRC dar.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.