| Aktuell, Dublin-Verordnung Urteil: Ivorischer Staatsangehöriger klagt erfolgreich gegen Abschiebung nach Frankreich
In einem Urteil vom 14.01.2025 (Az.:15 A 4188/24) entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass ein nicht vulnerabler Asylantragssteller nicht nach Frankreich abgeschoben werden darf, da ihm dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Form von Obdachlosigkeit drohen würde.
Das vollständige Urteil finden Sie unter diesem Link.

