| Dublin-Verordnung, Asylbewerberleistungen und Sozialleistungen SG Düsseldorf: Dublin-Leistungskürzung verfassungswidrig
Das Sozialgericht Düsseldorf (Beschluss vom 18.12.2025, Az. S 22 AY 53/25 ER) hat den Leistungsausschluss für Dublin-Rückkehrer gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG als voraussichtlich verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der Menschenwürde sowie des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und hat die Behörden verpflichtet, neben der physischen Grundversorgung (Unterkunft, Nahrung) auch das soziale Existenzminimum (Barbetrag) weiterhin ungekürzt auszuzahlen. Im Gegensatz zu anderen Gerichten begründet Düsseldorf dies primär mit dem deutschen Grundgesetz statt mit Unionsrecht.

