| Dublin-Verordnung Presseerklärung: Seehofer-Deal mit Griechenland: PRO ASYL, RSA und ECCHR intervenieren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Anbei finden Sie eine Presseerklärung von PRO ASYL vom 02.11.2020:
Rechte Geflüchteter werden durch Seehofer-Deal bewusst umgangen
Zurückschiebungen aus Deutschland im Rahmen des griechisch-deutschen Zurückweisungsabkommens, dem sogenannten Seehofer-Deal, verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – das unterstreichen PRO ASYL, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Refugee Support Aegean (RSA) in ihrer Einreichung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 30. Oktober 2020. Die Drittintervention der Organisationen im Fall H.T. gegen Deutschland und Griechenland legt dar, dass Deutschland Geflüchtete nicht nach Griechenland zurückschieben darf, ohne zuvor das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu prüfen. Die Rechte von Geflüchteten, die ihnen durch die Menschenrechtskonvention und die Dublin-III-Verordnung gewährt werden, werden durch das Abkommen bewusst umgangen.