| Dublin-Verordnung LSG stoppt Leistungskürzung in Dublin-Fällen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat am 13. Juni 2025 entschieden, dass der Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG in Dublin-Verfahren unzulässig ist. Ohne eine konkrete Feststellung des BAMF zur Ausreisemöglichkeit dürfen Leistungen nicht verweigert werden. Zudem sieht das Gericht den vollständigen Ausschluss als wahrscheinlich unionsrechtswidrig an. Eine EuGH-Vorlage im Hauptsacheverfahren ist möglich.
Das Urteil können Sie hier abrufen.

