| Dublin-Verordnung VG Arnsberg: Keine Überstellung von Schwangeren nach Italien im Dublin-Verfahren
Anbei finden Sie einen Beschluss des Verwaltungsgericht Arnsberg vom 29. November.
Die Überstellung einer Schwangeren nach Italien, im Rahmen des Dublin-Verfahrens, wird unter anderem wegen der Auswirkungen des sogenannten Salvini-Dekrets nicht zugelassen.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.