| Dublin-Verordnung EGMR: Beschwerde gegen Überstellung nach Italien unzulässig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 13.01.2015- A.M.E. v. the Netherlands (application no. 51428/109) die Beschwerde eines alleinstehenden jungen Mannes gegen die Überstellung nach Italien als offensichtlich unbegründet und damit unzulässig abgewiesen. Die Situation für einen alleinstehenden Mann ohne irgendwelche Beeinträchtigungen könne nicht mit der der Familie Tarakhel verglichen werden. Die Struktur und die Aufnahmebedingungen in Italien seien nicht so schlecht, dass alle Überstellungen nach Italien zu untersagen seien.