| Dublin-Verordnung BVerwG setzt Verfahren zu Dublin-Überstellungen nach Italien aus
WIe aus einer Pressemitteilung hervorgeht hat das Bundesverwaltungsgericht am 28. August 2025 sechs parallele Verfahren zur Rückführung von schutzsuchenden Familien mit Kleinkindern nach Italien ausgesetzt. Die Verfahren betreffen Fälle, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylanträge als unzulässig ablehnte, da Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei. Die Kläger, die zuvor in Italien internationalen Schutz beantragt hatten, klagten gegen die Ablehnung ihrer Anträge in Deutschland. Während die Verwaltungsgerichte in erster Instanz zugunsten der Kläger entschieden, wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Klagen in der Berufung ab. Es stellte fest, dass den Klägern bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe. Das Bundesverwaltungsgericht setzte die Verfahren nun aus, da die Frage der Zuständigkeit Italiens für die Durchführung des Asylverfahrens derzeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-458/24 (Daraa) geprüft wird. Die Entscheidung des EuGH wird erwartet, bevor das Bundesverwaltungsgericht abschließend über die Verfahren entscheidet.