| Dublin-Verordnung Brexit: Änderungen für europäische Migranten und Migrantinnen
Mit dem Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU änderten sich die Bedingungen für europäische Migranten und Migrantinnen ab dem 01. Januar 2021:
1. Zukünftig gilt die Dublin-III-VO im Vereinigten Königreich nicht mehr.
Nach dem Brexit muss ein neues Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen werden, welches aber erst ausgearbeitet werden muss. Damit kann in den nächsten Monaten Unsicherheit im Umgang mit Asylbewerbern im Vereinigten Königreich auftauchen.
2. Strengere Regeln für Familienzusammenführungen
Ohne die Dublin-III-VO, welche Asylbewerbern erlaubte im Vereinigten Königreich Schutz zu beantragen, wenn sie sich mit einem Ehepartner oder einem Kind wiedervereinigten, gewährt das Vereinigte Königreich Familienzusammenführungen nur, wenn die Person, die bereits im Vereinigten Königreich lebt, den Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus hat. Unbegleitete Minderjährige können sich nur wieder mit den Eltern vereinen.
Quelle: infomigrants