| Dublin-Verordnung Bericht zur Polizeigewalt in Bulgarien und Kroatien: Konsequenzen für Dublin-Überstellungen

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH eine juristische Analyse zur Anwendung von Polizeigewalt in Dublin-Ländern – spezifisch in Bulgarien und Kroatien – veröffentlicht und fordert dazu auf, auf Überstellungen in diese Länder zu verzichten.

Der Bericht behandelt die Frage der rechtlichen Einordnung der Anwendung von Gewalt gegenüber Schutzsuchenden durch Polizeibeamte der jeweiligen Dublin-Staaten. Dabei handelt es sich um eine Verletzung von zwingendem Völkerrecht (Art. 3 EMRK). Aufgrund der Häufigkeit der Vorbringen und der Dichte von Belegen ist aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH von systematischen und von den jeweiligen Staaten zumindest geduldeten Völkerrechtsverstössen auszugehen. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Regelvermutung der Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen dieser Staaten nicht aufrechterhalten. Die SFH hält Überstellungen nach Kroatien und Bulgarien für unzulässig und unzumutbar und fordert deshalb, von diesen abzusehen. Bezüglich beider Länder hat die SFH bereits in der Vergangenheit Zweifel an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen geäussert.

Der Bericht "Polizeigewalt in Bulgarien und Kroatien: Konsequenzen für Dublin-Überstellungen" (Stand September 2022) steht hier zum Download bereit.

 

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