| Dublin-Verordnung BAMF führt Überstellungen nach Italien wieder "uneingeschränkt" durch
Artikel des Informationsverbund Asyl und Migration vom 29. März 2019:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wendet das Dublin‑Verfahren bei möglichen Überstellungen nach Italien wieder "uneingeschränkt" an. Dies teilte das Amt auf Anfrage mit. Bislang hatte das BAMF für Kinder unter drei Jahren und ihre Familien individuelle Zusicherungen der italienischen Behörden für eine angemessene Unterbringung eingeholt bzw. auf Überstellungen dieser Personen nach Italien verzichtet. Nach der Mitteilung des BAMF wird diese Verfahrensweise nun nicht mehr angewandt.
Im Jahr 2014 hatten sowohl das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 17.9.2014, asyl.net: M22248) und der EGMR (Rs. Tarakhel, 4.11.2014, asyl.net: M22411) Dublin‑Überstellungen von Familien mit Kindern nach Italien wegen der dortigen Unterbringungssituation gestoppt. Das BAMF war vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden, sicherzustellen, dass Kinder bis zum Alter von drei Jahren in Italien eine gesicherte Unterkunft erhielten. In der Praxis hatte dies dazu geführt, dass Familen mit Kleinkindern in den letzten Jahren nicht mehr nach Italien überstellt wurden.