| Dublin-Verordnung Auswirkungen des Urteils des OVG Münster im Zusammenhang mit Dublin-Rücküberstellungen nach Griechenland
Anbei finden Sie eine Antwort des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration im Namen der Landesregierung NRW vom 04. März 2021 auf eine kleine Anfrage vom 08. Februar 2021.
Hintergrund ist das Urteil vom OVG Münster vom 26. Januar 2021 (AZ: 11 A 1564/20.A), in welchem Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Dies wurde dadurch begründet, dass im Falle einer Rückkehr nach Griechenland Grundbedürfnisse wie Bett, Brot, Seife nicht befriedigt werden könnten. Zudem bestünden erhebliche Probleme bei der Unterbringung für Asylsuchende. Ebenfalls ausschlaggebend seien die derzeitig ungünstige Arbeitsmarktsituation und die Wirtschaftslage in Griechenland. Die Verwaltungsgerichte waren in der Vorinstanz jedoch der Ansicht, dass keine genügenden Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Kläger in Griechenland in eine menschenunwürdige Situation geraten könnten.
,,Das Urteil des OVGs Münster wirft insbesondere die Frage auf, wie zukünftig mit eigentlich vorgesehenen Dublin-Rücküberstellungen ins zuständige EU-Ersteinreiseland Griechenland zu verfahren ist''
Die Antworten des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration finden Sie hier.