| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht BVerwG-Urteil: Wann ist ein Asylantrag ein „Zweitantrag“?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: 1 C 7.25) klargestellt, unter welchen Bedingungen ein in Deutschland gestellter Asylantrag als Zweitantrag gemäß § 71a AsylG einzustufen ist. Diese Einstufung ist rechtlich deshalb so bedeutend, weil Zweitanträge strengeren Zulässigkeitsvoraussetzungen unterliegen.

Entscheidend für die Einstufung ist der Zeitpunkt des Asylersuchens. Ein Antrag gilt nur dann als Zweitantrag, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland das Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits erfolglos abgeschlossen war.

Ein Verfahren gilt laut Gericht als abgeschlossen, wenn:

  • Eine behördliche Entscheidung bestandskräftig (rechtlich nicht mehr anfechtbar) ist.
  • Oder im Falle einer Rücknahme des Antrags die Frist für eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelaufen ist.
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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