| Aufenthalt BVerwG-Urteil: Identitätsklärung bei Einbürgerung verschärft

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. 1 C 27.24) die Anforderungen an den Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren präzisiert und das bekannte „Stufenmodell“ zulasten der Bewerber verschärft.

Der Nachweis der Identität muss zuvörderst durch einen gültigen Nationalpass geführt werden. Eine bloße Identitätskarte (Personalausweis des Herkunftslandes) reicht auf der ersten Stufe nicht mehr aus.

Das Gericht begründet dies mit der höheren Fälschungssicherheit und der internationalen Standardisierung (ICAO-Normen) von Reisepässen. Nur der Pass garantiere eine rechtlich verbindliche Feststellung der Personalien und der Namensschreibweise.

Ein Ausweichen auf andere Dokumente ist nur noch zulässig, wenn die Passbeschaffung objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist:

  1. Stufe 1: Nationalpass.
  2. Stufe 2: Anerkannter Passersatz oder amtliches Dokument mit Lichtbild (z. B. Identitätskarte).
  3. Stufe 3: Sonstige amtliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Führerschein).
  4. Stufe 4: Sonstige Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen).
  5. Stufe 5: Umfassende Würdigung des Vorbringens im Einzelfall.

Auch anerkannte Flüchtlinge sind nicht pauschal von der Passbeschaffung befreit. Sie müssen aktiv mitwirken, es sei denn, der Kontakt mit den Behörden des Herkunftsstaates ist aufgrund konkreter Gefahren (Repressalien gegen Dritte) unzumutbar.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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