| Aufenthaltsgestattung und Duldung, International Schutzberechtigte BVerwG: Abschiebung ins Herkunftsland trotz Schutzstatus in anderem EU-Staat zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2026 entschieden (Az. BVerwG 1 C 24.25 u. a.), dass Flüchtlingen nach der Ablehnung ihres Asylantrags in Deutschland die Abschiebung in ihr Herkunftsland angedroht werden darf.
Dies gilt auch dann, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z. B. Griechenland) bereits Schutzstatus genießen, dorthin aber wegen drohender unmenschlicher Behandlung aktuell nicht zurückkehren können. Sofern die deutschen Behörden nach einer eigenständigen, aktuellen Prüfung keine Verfolgungsgefahr im Heimatland feststellen, steht der bestehende Schutzstatus im Drittstaat der Abschiebungsandrohung nicht entgegen.

