| Aufnahme von Flüchtlingen BVerfG weist Verfassungsbeschwerde zu Drohneneinsätzen über Ramstein ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Angehörigen jemenitischer Drohnenopfer abgewiesen. Sie hatten Deutschland vorgeworfen, über die US-Basis Ramstein an völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen beteiligt zu sein.
Zwar erkennt das Gericht an, dass der deutsche Staat Menschen auch im Ausland schützen kann. Im konkreten Fall sah es aber keine ausreichende Verbindung zur deutschen Staatsgewalt. Die Bundesregierung habe zudem genug unternommen, um mögliche Rechtsverstöße zu verhindern.
Die Entscheidung schwächt den effektiven Menschenrechtsschutz. Sie überlässt außenpolitische Verantwortung fast vollständig der Regierung und bietet Betroffenen kaum rechtliche Mittel. Damit bleibt Ramstein ein blinder Fleck der deutschen Rechtsstaatlichkeit.
Das Urteil vom 15. Juli können Sie hier finden.