| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Bundesverwaltungsgericht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trotz offensichtlich unbegründetem Asylantrag möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Sperre nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz, die bei einem offensichtlich unbegründeten Asylantrag die Erteilung eines Aufenthaltstitels verhindert, nicht für die Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis gilt.
Im zugrundeliegenden Fall wollte ein türkischer Staatsangehöriger, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, seine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Die Vorinstanzen lehnten dies ab, das Bundesverwaltungsgericht wies jedoch darauf hin, dass die Verlängerung nach § 10 Abs. 2 AufenthG möglich ist – auch nach endgültiger Ablehnung eines Asylantrags.
Das Gericht verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht, um die weiteren Voraussetzungen für die Verlängerung zu prüfen.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.