| Aufenthaltserlaubnis Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst Abschiebung nach Afghanistan
Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass schutzsuchende Antragsteller aus Afghanistan vorläufig weiter unterstützt werden müssen. Die Betroffenen planen Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung ihrer Einreisevisa gemäß § 22 AufenthG einzulegen, die ihnen die Aufnahme aus dem Ausland ermöglichen sollten.
In seiner Entscheidung führte das Gericht eine umfassende Folgenabwägung durch, um irreparable Schäden während des laufenden Verfahrens zu verhindern. Die Richter argumentierten, dass eine drohende Abschiebung durch pakistanische Behörden nach Afghanistan schwerer wiege als die vorübergehende Fortführung staatlicher Unterstützungsleistungen. Damit bleibt die Hilfe durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vorerst bestehen, bis über die eigentliche Verfassungsbeschwerde entschieden ist.
Den Beschluss vom 17.04.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.

