| Besonders Schutzbedürftige OVG Berlin-Brandenburg: Gericht erzwingt Einreise für Resettlement-Flüchtling
Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 29. Oktober 2025 (Az.: OVG 3 S 113/25) die Bundesrepublik im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einer schwerkranken Flüchtlingsfamilie die Einreise aus Kenia zu ermöglichen. Das Gericht stellte fest, dass die Aufnahmezusage (§ 23 Abs. 4 AufenthG) der schwer neurologisch erkrankten Antragstellerin konkludent erteilt und wirksam bekannt gegeben wurde. Die Übermittlung eines konkreten Flugplans und der Transfer in die Ausreisestadt musste von der Familie als verbindliche Aufnahmeentscheidung gewertet werden. Da der Frau im Flüchtlingslager die notwendige medizinische Versorgung fehlt, bejahte das Gericht einen dringenden Anordnungsgrund aufgrund drohender unzumutbarer Nachteile. Die Bundesrepublik muss die Einreise der vom UNHCR vorgeschlagenen Person nun organisieren, da eine weitere Verzögerung ihre Gesundheit gefährdet.

