| Sprachförderung BAMF setzt Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG für 2026 aus
Wie aus dem Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervorgeht, werden im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG mehr erteilt.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im ersten Quartal 2026 einen vorläufigen Stopp für neue Zulassungen zu Integrationskursen auf Basis von § 44 Abs. 4 AufenthG bekannt gegeben.
Wesentliche Punkte im Überblick:
- Zulassungsstopp: Ab sofort werden keine neuen Zulassungsanträge für die freiwillige Teilnahme (betrifft u. a. Asylbewerber, Geduldete, Personen aus der Ukraine und EU-Bürger) mehr bewilligt. Bereits beim BAMF vorliegende Anträge werden sukzessive abgelehnt.
- Gründe: Als Hauptursache werden finanzielle Herausforderungen und die Sicherstellung einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung des Kurssystems angeführt. Die Ausgaben sollen strikter an den verfügbaren Haushaltsmitteln ausgerichtet werden, um überjährige Zahlungsverpflichtungen an die Kursträger abzusichern.
- Bestandsschutz: Bereits erteilte Zulassungen behalten ihre Gültigkeit. Personen, die bereits eine Bestätigung haben, können Kurse beginnen oder fortsetzen.
- Alternativen: Personen ohne Zulassung können weiterhin als Selbstzahlende an Kursen teilnehmen. Zudem wird auf digitale Selbstlernangebote verwiesen.
Eine Anlage mit weiteren Informationen zum Trägerrundschreiben haben wir hier für Sie verlinkt.

