| Aufnahme von Flüchtlingen Verlängerung des Thüringer Aufnahmeprogramms Syrien bis zum 31.12.2024
Das Thüringer Migrationsministeriums hat die Anordnung zum Aufnahmeprogramm Syrien nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 10. September 2013 bis zum 31.12.2024 verlängert.
Mit der Verlängerung der "Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen" erfolgten zwei wesentliche Änderungen:
1.) Der Ehegattennachzug soll vorrangig entsprechend der Regelungen des §27 ff. AufenthG erfolgen. In der Regel können Ehegatten ab 2023 nur berücksichtigt werden, wenn die Ehe bereits vor der Flucht bestand.
2.) Das Zulassen von mehreren Verpflichtungserklärenden soll der Ausnahmefall sein
- 9. Änderungsanordnung und Merkblatt zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen (Lesefassung) vom 21.12.2022
- Thüringer Hinweise zu inhaltlichen Änderungen der Aufnahmeanordnung - Vorliegen einer individuellen Not und Bedrängnis, Ehegatten, mehrere Verpflichtungsgeber (21.12.2022)