| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme NRW-Verteilung: Ukraine-Flüchtlinge trotz Wohnung abgewiesen
In Nordrhein-Westfalen sorgt die Verteilung neu ankommender ukrainischer Geflüchteter für Verwirrung. Da das Land seine Quote übererfüllt hat, werden Schutzsuchende oft in andere Bundesländer weitergeleitet auch wenn sie in NRW bereits eine Wohnung oder familiäre Anbindung haben.
Das Problem: Eine vorhandene Wohnung ist kein offizieller Ausnahmegrund für einen Verbleib. Die Regelungen basieren auf einem mutmaßlich neuen, aber geheim gehaltenen Erlass des NRW-Integrationsministeriums zum Verteilungssystem FREE.
Lediglich eine Liste von Ausnahmen (Familienangehörige, Job, Ausbildung, etc.) ist uns dank dem Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung bekannt. Das Verfahren zur Geltendmachung dieser Ausnahmen bleibt jedoch aufgrund der Intransparenz unklar. Die bekannten Ausnahmegründe finden Sie hier.
				

