| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme BVerfG: Afghanischer Richter erstreitet Bescheidungsanspruch
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 04.12.2025 (Az. 2 BvR 1511/25) die Verfassungsbeschwerde eines afghanischen Richters und seiner Familie teilweise für erfolgreich erklärt.
Die Bundesrepublik Deutschland muss nun umgehend über die seit Langem anhängigen Visaanträge der Familie entscheiden. Der Familie war bereits 2022 im Rahmen des Aufnahmeprogramms der “Überbrückungsliste” für gefährdete Afghaninnen eine Aufnahmezusage gem. § 22 Abs. 2 AufenthG erteilt worden.
Das Gericht sah das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt, da die bisherige Verzögerung angesichts der akuten Dringlichkeit und der drohenden Abschiebung der Familie aus Pakistan nach Afghanistan nicht hinnehmbar sei.

