| Aufenthaltstitel Rat der Europäischen Union beschließt Empfehlung für Rückkehr ukrainischer Geflüchteter
Der Rat der Europäischen Union hat eine Empfehlung verabschiedet, um einen geordneten Übergang für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer vorzubereiten. Ziel ist eine nachhaltige Rückkehr und Reintegration in die Ukraine, sobald die Lage dies erlaubt, sowie der schrittweise Wechsel in andere Aufenthaltstitel für Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen.
Die Mitgliedstaaten sollen Rückkehrprogramme und Informationsangebote schaffen sowie Möglichkeiten für nationale oder EU-Aufenthaltstitel eröffnen.
Seit 2022 haben über vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz in der Europäische Union gefunden, der derzeit bis März 2027 gilt.