| Aufenthalt Neuregelung zur Passbeschaffung für Eritreer
Ein neuer Erlass vom 19. Dezember 2025 konkretisiert die Pflichten eritreischer Staatsangehöriger bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten. Während das Innenministerium einen Besuch in der Botschaft grundsätzlich für sicher hält, wird zwischen Aufenthaltsrecht und Einbürgerung unterschieden.
Für einen deutschen Reiseausweis bleibt die umstrittene Reueerklärung weiterhin unzumutbar. Wer glaubhaft macht, dass die Botschaft dieses Geständnis verlangt, und die Unterschrift ausdrücklich verweigert, erhält Ersatzpapiere von den deutschen Behörden. Dies gilt vor allem für Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebeverboten.
Härtere Regeln gelten dagegen bei der Einbürgerung. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt, muss zur Identitätsklärung auch schwierige Bedingungen akzeptieren. In diesem Verfahren wird die Abgabe der Reueerklärung sowie die Zahlung der Aufbausteuer an den eritreischen Staat als zumutbar eingestuft. Anerkannte Flüchtlinge gefährden ihren Schutzstatus jedoch nicht, wenn sie lediglich zur Dokumentenbeschaffung Kontakt mit ihrer Auslandsvertretung aufnehmen.

