| Mitwirkungspflichten Unklare Lage bei Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat auf eine Anfrage des Flüchtlingsrat NRW e.V. zur Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige reagiert.
Dem Flüchtlingsrat war zuvor berichtet worden, dass afghanische Staatsangehörige auf Grundlage behördlicher Hinweise weite Reisen zur Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin oder zum Generalkonsulat München unternommen haben, dort jedoch abgewiesen wurden. Sowohl die Botschaft in Berlin als auch das Generalkonsulat in München bestätigten zudem, dass derzeit keine Pässe ausgestellt werden.
Auf Grundlage dieser Rückmeldungen hatte der Flüchtlingsrat NRW e.V. im Juni 2025 berichtet, dass afghanische Auslandsvertretungen aktuell keine Pässe für afghanische Staatsangehörige ausstellen. Am 1. Juli 2025 stellte er daraufhin eine Anfrage an das MKJFGFI, um zu klären, ob es einen Erlass gebe, der besagt, dass sich Betroffene aufgrund der Nichtanerkennung vom Generalkonsulat Bonn ausgestellter Pässe an die afghanischen Auslandsvertretungen in Berlin oder München wenden sollen.
Das Ministerium erklärte, dass seine Erlasse vom 9. April und 4. Juni 2025 Informationen enthalten, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat stammen. Da der Bund einer Weitergabe dieser Informationen nicht zugestimmt habe, könnten die Erlasse nicht herausgegeben werden. Wer die Inhalte benötige, müsse sich direkt an die Bundesbehörden wenden.
Zudem habe eine Abfrage bei den Bezirksregierungen ergeben, dass die afghanischen Vertretungen in Berlin und München grundsätzlich Pässe ausstellen würden. Gleichzeitig warte man jedoch auf eine Klärung durch den Bund. Eine Änderung der Erlasslage halte das Ministerium derzeit nicht für sinnvoll.