| Mitwirkungspflichten OVG Berlin-Brandenburg: Sprachkenntnisse verblassen nicht pauschal
In seinem Beschluss vom 26.09.2025 (Az. OVG 3 S 60/25) stellt das OVG Berlin-Brandenburg fest, dass die Annahme, Sprachkenntnisse von Antragstellenden - als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel bzw. Visa - würden nach längerer Zeit ohne Verwendung pauschal und automatisch verblassen oder vergessen werden, nicht tragfähig ist. Das OVG betont, dass eine individuelle Würdigung der konkreten Umstände notwendig ist. Eine einfache pauschale Behauptung des Verblassens der Sprachkenntnisse reicht demnach nicht aus, um Zweifel an der Glaubhaftigkeit einer Person zu begründen oder die Erteilungsvoraussetzung als nicht erfüllt anzusehen.

