| Aufenthaltserlaubnis BVerwG präzisiert Regeln für Aufenthaltserlaubnis bei Erwerbsminderung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG ausschließlich die Krankheit, Behinderung oder das Alter des Antragsstellers entscheidend ist, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht überwiegend selbst sichern kann. Andere Gründe dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
Im zugrunde liegenden Fall geht es um eine dauerhaft erwerbsgeminderte serbische Staatsangehörige. Die Behörde hatte ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Während das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Erteilung befürwortete, hob das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung nun auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung zurück.
Das Urteil (Az. 1 C 17.24) wird in den kommenden Tagen offiziell nachgereicht, die Pressemittelung vom 25.09.2025 haben wir hier für Sie verlinkt.