| Aufenthaltstitel Humanitäre Visa für russische Staatsangehörige
Die Linksfraktion im Bundestag hat die Bundesregierung nach der Vergabe humanitärer Visa an russische Staatsangehörige befragt. In der nun veröffentlichten Antwort werden erstmals konkrete Zahlen für den Zeitraum seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine genannt.
Demnach erhielten zwischen Februar 2022 und Juli 2025 insgesamt 1.790 russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen Aufenthaltstitel nach § 22 Aufenthaltsgesetz. Die Mehrheit von ihnen war im erwerbsfähigen Alter, rund 300 waren minderjährig. Besonders viele Menschen wurden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg aufgenommen.
§ 22 Satz 2 AufenthG regelt die Möglichkeit der Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ermöglichen grundsätzlich die Aufnahme von Personen, die sich in herausragender Weise für die Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass das Bundesinnenministerium die Programme zur humanitären Aufnahme zeitweise gestoppt hatte. Dies betraf auch Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger, die wegen ihres Engagements in Russland besonders gefährdet sind. Inzwischen laufen die Verfahren zwar wieder, doch die Praxis bleibt restriktiv.
Ein spezielles Aufnahmeprogramm für queere Menschen, die in Russland Verfolgung erfahren, ist nicht vorgesehen. Stattdessen verweist die Bundesregierung auf individuelle Asylverfahren.
Die veröffentlichten Zahlen machen deutlich, dass der Zugang für russische Staatsangehörige, trotz der verschärften Repressionen in Russland, nach wie vor stark begrenzt ist.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 25. August 2025 haben wir hier für Sie verlinkt.