| Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel bei Verantwortungsübergang: Anspruch bestätigt
Das VGH München und das OVG Lüneburg haben klargestellt, dass anerkannte Flüchtlinge aus einem anderen EU-Staat, bei denen ein sogenannter Verantwortungsübergang auf Deutschland erfolgt ist, einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz haben. Ein neues Asylverfahren ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass sich die betroffene Person rechtmäßig in Deutschland aufhält und der Schutzstatus weiterhin besteht.
OVG Lüneburg: Urteil vom 5. Juni 2025
VGH München: Urteil vom 10.12.2024

