| Aufenthaltstitel Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Anbei finden Sie Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung vom vom 1. Mai 2025.
Die Anwendungshinweise zum downloaden finden Sie hier.
Änderunngshinweis vom 18. August 2025:
Laut BMI soll im Einbürgerungsverfahren grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erfolgen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Bekenntnisse (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a StAG) und die Loyalitätserklärung inhaltlich verstanden wurden und der inneren Überzeugung des Antragstellenden entsprechen. Dabei sollen mögliche Ausschlussgründe nach § 11 StAG berücksichtigt werden, insbesondere verfassungsfeindliche Bestrebungen, Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und inhaltlich unrichtiges „Lippenbekenntnis“.
Das Dokument des BMI haben wir hier für Sie verlinkt.