| Asylerstverfahren VG Kassel zur Rechtmäßigkeit einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet"
Anbei finden Sie einen Beschluss des VG Kassel vom 28. Februar 2017:
"Leitsatz:
An der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" nach § 30 AsylG bestehen ernstliche Zweifel, sofern das hierfür erforderliche Offensichtlichkeitsurteil in verfahrensfehlerhafter Weise gewonnen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Person, die die Anhörung durchgeführt hat, nicht zugleich diejenige war, die den Bescheid verfasst und unterzeichnet hat.