| Asylverfahren Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtet BAMF zur Entscheidung über Asylantrag
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 10. September 2025 entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag eines syrischen Antragstellers zügig entscheiden muss. Die Behörde hatte den Antrag über Monate nicht bearbeitet. Nach Ansicht des Gerichts gilt die gesetzliche Frist von 21 Monaten ohne Möglichkeit der Verlängerung.
Eine Verzögerung wegen unklarer Lage in Syrien sei nicht mehr gerechtfertigt. Die politische Situation könne inzwischen bewertet werden. Der Kläger hatte eine Untätigkeitsklage erhoben, die nun erfolgreich war. Das BAMF muss den Antrag bescheiden und die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Urteil haben wir hier für Sie verlinkt.