| Asylverfahren Oberverwaltungsgericht NRW urteilt: Keine Bescheidersetzung im Berufungsverfahren
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Urteil vom 12.12.2024 (Az. 11/A 1550/24.A) die Vorschrift § 77 Abs. 4 AsylG, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Bescheide während laufender Gerichtsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen austauschen darf, für im Berufungsverfahren nicht anwendbar erklärt.
Hier finden Sie das vollständige Urteil.

