| Aktuell, Asylverfahren Beschluss des VG Düsseldorf: Kein Asylantrag bei Äußerung ausschließlich humanitärer Gründe
Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2025 (Aktenzeichen: 29 L 461/25.A) liegt ein Asylgesuch im Sinne von § 13 AsylG nicht vor, wenn in der Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausschließlich humanitäre Gründe (in dem konkreten Fall: die medizinische Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung) vorgebracht werden. Vielmehr handelt es sich in diesem Fall sinngemäß um eine Berufung auf Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG.
Den vollständigen Beschluss finden Sie unter diesem Link.

