| Asylverfahren Abschiebungsschutz muss im Asylverfahren geprüft werden

Wer in Deutschland angibt, im Herkunftsland drohten ihm Gefahren für Leib und Leben, muss diese im Asylverfahren geltend machen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden. Zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, also Gefahren, die sich auf die Situation im Herkunftsland beziehen, dürfen nicht von der Ausländerbehörde geprüft werden. Zuständig ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Das Gericht betont damit die klare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden. Wer sich auf Bedrohungen oder unmenschliche Lebensbedingungen im Herkunftsstaat beruft, stellt damit faktisch einen Asylantrag. Dieser muss nach dem Asylgesetz zentral bearbeitet werden, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.

Nur wenn Gründe innerhalb Deutschlands einer Rückkehr entgegenstehen, etwa eine gesundheitliche Reiseunfähigkeit oder enge familiäre Bindungen, kann die Ausländerbehörde selbst über eine Aufenthaltserlaubnis entscheiden.

Das Urteil vom 29.08.2025 haben wir hier für Sie verlinkt. 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neuer Flyer und Arbeitsshilfe

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Den Flyer können Sie hier runterladen.

Den Flyer können Sie seit dem 06.01.2026 gegen die Übernahme der Portokosten auch kostenlos bei uns bestellen. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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