| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht VG Berlin: Pauschaler Widerruf von Aufnahmeerklärungen für Afghanen rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den pauschalen Stopp von Aufnahmen gefährdeter Personen aus Afghanistan durch das Bundesinnenministerium (BMI) beanstandet. In einem Eilbeschluss (Januar 2026) verpflichteten die Richter das Ministerium, einer afghanischen Familie Visa gemäß § 22 Satz 2 AufenthG zu erteilen.
Das Gericht entschied, dass eine einmal erteilte Aufnahmezusage nicht allein durch einen Regierungswechsel oder eine allgemeine „außenpolitische Neubewertung“ ohne individuelle Einzelfallprüfung widerrufen werden darf. Da Sicherheitsbedenken im vorliegenden Fall bereits durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgeräumt waren, wiege der grundrechtliche Vertrauensschutz der Antragsteller schwerer als das politische Ermessen der Behörde. Zudem muss die Versorgung der Familie vor Ort bis zur Einreise sichergestellt bleiben.6

