| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Koalition verschärft Asyl- und Einbürgerungsrecht - Korrektur beim Chancen-Aufenthaltsrecht
Die geplanten Änderungen (Ausschussdrucksache 21(4)110) konzentrieren sich auf folgende, teils umstrittene, Punkte:
- 10 Jahre Einbürgerungssperre: Wer versucht, die Einbürgerung durch Täuschung zu erlangen, wird für zehn Jahre von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Die Sperre tritt sofort in Kraft.
- 20 Jahre Aktenaufbewahrung: Die Frist zur Löschung von Asylakten wird von 10 auf 20 Jahre verlängert.
- Zentrale Normenkontrolle: Nur noch das Bundesverwaltungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit der Verordnungen zu Sicheren Herkunftsstaaten entscheiden.
- Erweiterte Schleuserbekämpfung: Die Strafbarkeit der Schleusung wird auf das Vereinigte Königreich ausgeweitet.
Wichtige Korrektur beim Chancen-Aufenthaltsrecht (ChAR):
Das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst tritt wie geplant am 31. Dezember 2025 außer Kraft, Anträge können aber noch bis zum 30.12.2025 gestellt werden. Die entscheidende Korrektur betrifft den Übergang in die längerfristigen Aufenthaltserlaubnisse (§ 25a / § 25b AufenthG): Die ursprünglich geplante Streichung der Privilegierungen für ChAR-Inhaber zum 31.12.2025 wird verschoben. Die Übergangsregeln bleiben nun bis zum 1. Juli 2027 in Kraft.

