| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Keine Krimina­li­sierung von Asylrechts­anwält*innen!

Presse­mit­tei­lungen des Deutschen Anwaltsvereins e. V. vom 25.08.2023 über Rechts­politik:

Keine Krimina­li­sierung von Asylrechts­anwält:innen!

In der öffent­lichen Debatte um den Diskus­si­ons­entwurf des Bundes­in­nen­mi­nis­teriums (BMI) zu Abschie­bungen lief ein Aspekt bisher unter dem Radar: Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) warnt davor, dass durch die geplante Strafbarkeit falscher Angaben im Asylver­fahren künftig auch Asylrechts­anwält:innen wegen Beihilfe verfolgt werden könnten. Bedenklich seien auch die Auswir­kungen auf die Justiz sowie der Richtungs­wechsel gegen eine Wertent­scheidung des Gesetz­gebers.

Neben zahlreichen anderen proble­ma­tischen Regelungen, die in den vergangenen Wochen bereits öffentlich kritisiert wurden, enthält der „Diskus­si­ons­entwurf zur Verbes­serung der Rückführung“ aus dem BMI auch neue Vorschriften zur Strafbarkeit falscher Angaben im Asylver­fahren. Die Strafbarkeit bestünde unabhängig davon, ob dadurch ein Aufent­haltstitel erlangt wurde oder nicht. Die Vorschrift könnte fatale Folgen für Asylrechts­anwält:innen haben, warnt Rechts­an­wältin Gisela Seidler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Migrati­onsrecht: „Kolleginnen und Kollegen müssten quasi bei jedem asylrecht­lichen Mandat mit der Möglichkeit rechnen, zum Ziel strafrecht­licher Ermitt­lungen zu werden: wegen Beihilfe zu einer Straftat.“

Anwältinnen und Anwälte animieren nicht zum Lügen, erfinden auch keine Geschichten. „Wir tragen das vor, was die Mandanten uns schildern“, betont Seidler. „Natürlich fragen wir uns manchmal, ob die eine oder andere Geschichte glaubhaft ist, das ist menschlich. Ein solcher Zweifel könnte aber künftig als bedingter Vorsatz ausgelegt werden.“

Justiz­über­lastung droht

Die seltenen Fälle, dass eine falsche Angabe aufgrund eines späteren Geständ­nisses aufgedeckt wird, mögen einfach sein. Doch in allen anderen Konstel­la­tionen müssten die Verwal­tungs­ge­richte bei kleinsten Zweifeln an der Geschichte künftig den Fall an die Staats­an­walt­schaft abgeben – eine immense Blockade der Ressourcen von Justiz und Strafver­fol­gungs­be­hörden, mahnt die Migrati­ons­rechtlerin. „War es wirklich eine falsche Angabe, oder wurde nur fehlerhaft übersetzt oder falsch protokolliert? In Ermangelung einer technischen Aufzeichnung müssten alle Beteiligten als Zeugen befragt werden.“

Regelungslücke besteht nicht

Falsche Angaben über Identität und Staats­an­ge­hö­rigkeit, offenkundig falsche Tatsachen oder Widersprüche in wesent­lichen Punkten führen schon jetzt dazu, dass der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt und eine Kette an aufent­halts­recht­lichen Konsequenzen in Gang gesetzt wird. Für zusätzliche strafrechtliche Sanktio­nierung besteht kein Bedarf. „Der Gesetzgeber hat sich schon 1982 bewusst gegen eine Strafan­drohung für das Erschleichen der Asylan­er­kennung und falsche Angaben im Asylver­fah­rens­gesetz entschieden“, so Seidler. Dadurch sollte etwa vermieden werden, dass Asylsu­chende durch die eigene Strafdrohung im Verfahren gegen Schlepper ein Aussage­ver­wei­ge­rungsrecht hätten.

Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11 
10179 Berlin
davanwaltverein.de

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit. Diese finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand September 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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Das Webforum finden Sie hier.

 

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