| In eigener Sache, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Information zur Wiedereinsetzung von § 47 Absatz 1b Asylgesetz in NRW
Die Landesregierung plant, die Wohnpflicht für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Aus Sicht vieler Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände ist dies integrationshemmend und belastend für die Betroffenen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme, an der auch der Flüchtlingsrat NRW e.V. beteiligt war, wird auf die notwendige Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Menschen hingewiesen. Zudem wird eine bessere Umsetzung bei Zuweisungen und eine klare Begrenzung der Maßnahme gefordert.
Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme.