| Asylpaket II Gemeinsame Stellungnahme des EKD und des Kommissariats der deutschen Bischöfe

Anbei finden Sie eine "Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" vom 23. Februar 2016.

''Der Entwurf sieht mit der Einführung beschleunigter Verfahren für Personen, denen man missbräuchliches Verhalten vorwirft, eine grundlegende Änderung im Bereich des Flüchtlingsrechts vor. Zwar sehen die Kirchen angesichts der hohen Anzahl von eingereisten Asylbewerbern und der nach wie vor sehr hohen Anzahl von nicht bearbeiteten Asylanträgen die Notwendigkeit, Verfahren effektiv auszugestalten. Dies darf allerdings nicht auf Kosten der Fairness der Verfahren gehen. Deshalb schlagen die Kirchen vor, bei der Ausgestaltung der beschleunigten Verfahren den betroffenen Personenkreis zu überdenken sowie verpflichtend vorzusehen, den betroffenen Asylbewerbern Zugang zu einer Verfahrensberatung und zu Rechtsanwälten zu gewähren.

Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten lehnen beide Kirchen ab. Da unbegleitet eingereiste Minderjährige besonders vulnerabel sind und sie darüber hinaus während der Wartezeit ihren Anspruch auf Elternnachzug verlieren können, ist die Gruppe von dieser Regelung in besonderer Weise betroffen. Die Kirchen halten es deshalb aus sachlichen Erwägungen und humanitären Überlegungen heraus für geboten, unbegleitet eingereiste Minderjährige von der Regelung in § 104 Abs. 13 AufenthG-E auszunehmen. Dies hatte der Gesetzentwurf in einer Vorversion des nun vorliegenden Entwurfs vorgesehen. Der nun getroffene Kompromiss - ein Verweis auf §§ 22 und 23 AufenthG - lässt aus Sicht der Kirchen nur eingeschränkt hoffen, dass die besondere Härtesituation, die durch die Aussetzung für Minderjährige entstehen wird, tatsächlich abgefedert werden kann.

Ebenfalls kritisch bewerten die Kirchen die Änderungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Das gilt sowohl für den regelhaften Abzug von 10.-€ von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch für die Ausweisung neuer Personengruppen, die künftig nach § 1a AsylbLG-E unter das Existenzminimum abgesenkte Leistungen erhalten sollen.

Besorgt zeigen sich die Kirchen auch angesichts der Anhebung der Anforderungen für den Nachweis medizinischer Beeinträchtigung. Das gilt sowohl für die Regelung im Rahmen der Prüfung nationaler Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 7 AufenthG-E als auch für die Durchführung von Abschiebungen von kranken oder traumatisierten Personen.

Die nun eingeführte Verpflichtung für Träger von Asylbewerberunterkünften, sich von Haupt- und Ehrenamtlichen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen, halten die Kirchen für ein sinnvolles und wichtiges Signal. Um einen umfassenderen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten, schlagen die Kirchen jedoch vor, die Verpflichtung nicht lediglich als „Soll-“, sondern als „Ist-Regelung“ auszugestalten. Darüber hinaus plädieren sie dafür, in den Wortlaut des § 44 AsylG weitere Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen aufzunehmen.''

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
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