| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern – Gemeinsame Kostentragung

In der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main wurde folgender Beschluss der Ministerpräsindenten zur Kostenfrage (TOP 4 Protokoll stand 13.10.2023) gefasst. Interessant sind auch die Protokollerklärungen des Freistaats Bayern und der Länder Bremen und Thüringen.

TOP 4 Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern –  Gemeinsame Kostentragung

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Der andauernde völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgt weiterhin für großes Leid.

Bund, Länder und Kommunen unternehmen gleichermaßen große Anstrengungen zur Bewältigung der nationalen Folgen dieser außergewöhnlichen Situation.

Deutschland hat bisher mehr als einer Million Menschen aus der Ukraine Schutz gewährt. Gleichzeitig werden in Deutschland stetig ansteigende Zahlen von Geflüchteten aus Drittstaaten registriert. Die zu bewältigenden Probleme bei der Unterbringung und Integration der außerordentlich hohen Zahl an Asylsuchenden sorgen für erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen der öffentlichen Haushalte und verunsichern die Gesellschaft.

Die Situation im Nahen Osten kann dazu führen, dass in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt Flüchtlinge aus der Region nach Europa und Deutschland kommen werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gehen davon aus, dass die Bundesregierung geeignete und unmittelbar wirksame Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ergreift, damit Deutschland und Europa nicht zum Rückzugsort für Hamas-Mitglieder, deren Sympathisanten und Unterstützer oder militante Palästinenser werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt im Mai und im Juni 2023 weitreichende Verabredungen getroffen, um auf diese herausfordernde Situation zu reagieren. Es besteht Einigkeit, dass es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine umfassende und dauerhafte gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen handelt.

In den letzten Monaten hat sich die Situation weiter zugespitzt. Die nach wie vor wachsende Zahl der Geflüchteten hat mittlerweile eine Größenordnung erreicht, die ihre Unterbringung sowohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder als auch dezentral in den Kommunen zunehmend erschwert. Zusätzlicher Wohnraum steht kaum noch zur Verfügung. Auch Integrationsleistungen können nicht mehr angemessen erbracht werden. Die Aufnahmebereitschaft vor Ort droht weitgehend verloren zu gehen. Vielfach wächst das Gefühl einer Überforderung. Es gibt mittlerweile eine weitgehende politische Übereinstimmung, dass die Zahl der Aufzunehmenden deutlich und nachhaltig gesenkt werden muss. Irreguläre Zuwanderung muss umgehend gestoppt werden.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen umso mehr die Vereinbarung vom 10. Mai 2023 zur gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern und treffen folgende Vereinbarung:

  1. Steuerung des Zugangs und Rückführung

Ausgehend von den Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2023 bis einschließlich September bereits mehr als knapp 219.000 neu angekommene Geflüchtete aus anderen Staaten als der Ukraine gezählt. Für denselben Zeitraum des Vorjahres betrug die Zahl gut 150.000. Es ist aktuell davon auszugehen, dass im Gesamtjahr 2023 deutlich mehr als 300.000 Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland kommen werden. Im Jahr 2022 waren es rund 240.000. Hinzu kommen mehr als eine Million Schutzsuchende aus der Ukraine.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern den Bund auf, seiner Pflicht nach § 44 Abs. 2 des Asylgesetzes nachzukommen und monatlich die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mitzuteilen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen die Bundesregierung in der Pflicht, eine von Humanität und Ordnung geprägte Asylpolitik umzusetzen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um den Migrationsdruck entscheidend zu reduzieren. Die Kommunen sind aber hier und jetzt auf eine spürbare Veränderung angewiesen, denn die Grenzen des Leistbaren sind vielfach bereits erreicht. Die Unterbringung und Versorgung der Zuflucht suchenden Menschen stellt die Länder und Kommunen vor immer größere finanzielle und kapazitative Probleme. Nötig sind klare und zielgerichtete Maßnahmen gegen unkontrollierte Zuwanderung, die rasch und wirksam für Entlastung sorgen und den aktuellen unkontrollierten Zuzug effektiv begrenzen. Es gilt, das Leistungs- und Integrationsvermögen der Kommunen im Blick zu behalten. Es soll künftig besser zwischen denjenigen, die in Deutschland leben wollen, aber kein Bleiberecht haben, und denen, die vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung fliehen und daher Schutz brauchen, unterschieden werden.

Das Ziel muss es sein, dass weniger Menschen nach Europa und nach Deutschland kommen, die keine Aussicht auf Bleiberecht haben, und Menschen mit Bleiberecht solidarisch in der EU verteilt werden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben daher am 10. Mai 2023 zahlreiche Maßnahmen vereinbart, um den Zuzug von Geflüchteten im Zusammenspiel internationaler und nationaler Regelungen stärker zu steuern und Rückführungen von Personen, bei denen rechtsstaatlich festgestellt ist, dass sie keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, zu beschleunigen. Der Bund hat unter anderem zugesagt,

    1. die Gespräche mit wichtigen Herkunftsstaaten intensiviert voranzutreiben, um mit ihnen bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu kooperieren und die Zahl der Ausreisen zu erhöhen, weitere Migrationsabkommen abzuschließen und auf die Herkunftsländer einzuwirken, damit sie die in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU ausgestellten sog. Laissez-Passer-Dokumente bei der Rückkehr akzeptieren,
    2. sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für ein solidarisches Verteilsystem, ein funktionierendes Dublin-Verfahren und für den Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zur Aufnahme Geflüchteter zwischen allen Mitgliedstaaten einzusetzen,
    3. sich auf europäischer Ebene außerdem nachdrücklich dafür einzusetzen, dass sämtliche aktuellen Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik (inkl. Screening, Eurodac, Asylgrenzverfahren, Sichere-Staaten-Konzepte, Dublin-Reform, Solidaritätsmechanismus) bis Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Frühjahr 2024) mit diesem geeint werden,
    4. in den laufenden Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf europäischer Ebene für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einzutreten,
    5. sich auch weiter mit Einsatzkräften von Bund und Ländern an der Unterstützung der besonders betroffenen Außengrenzstaaten zu beteiligen und lageabhängig verstärkt grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durchzuführen,
    6. die Rahmenbedingungen für die freiwillige Rückkehr und für Rückführungen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern und ein effektives Rückführungsmanagement sicherzustellen sowie
    7. die gesetzlichen Regelungen, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren, anzupassen und die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen fest, dass der Bund diesen Verpflichtungen bisher nicht vollumfänglich nachgekommen ist. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass die Bundesregierung den Anfang August 2023 vorgelegten Diskussionsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verbesserung der Rückführung in ein Gesetzgebungsverfahren überführt hat.

Darüber hinaus muss der Bund auch die Kapazitäten beim BAMF vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen aufstocken sowie die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückführung intensivieren.

Die bislang getroffenen Maßnahmen sind noch nicht ausreichend, um eine Begrenzung der irregulären Migration zu erreichen.

Der Schutz der EU-Außengrenzen ist zur Begrenzung des Zuzugs von grundlegender Bedeutung. Für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen sind eine Stärkung von FRONTEX und geeignete Grenzschutzmaßnahmen erforderlich, um unerlaubte Einreisen zu reduzieren. Die Bundesregierung wird gebeten, ihr Engagement in dem Bereich auszuweiten. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, wirksame grenzpolizeiliche Maßnahmen nach Konsultationen mit den betreffenden Ländern der Bundesrepublik Deutschland zu ergreifen, bspw. stationäre Grenzkontrollen auch an den Grenzen zu Polen und Tschechien einzurichten und die dafür erforderlichen europarechtlichen Voraussetzungen (Notifizierung) herzustellen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit den Ländern zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen. Dazu sollen die in Erprobung befindlichen Systeme zur Einführung von Bezahlkarten schnellstmöglich evaluiert und hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen auch Verwaltungsaufwand sparenden Umsetzung geprüft werden.  Da es notwendige Ausgaben geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können, sollte das System entsprechend der Rechtsprechung möglicherweise auch die Option enthalten, über einen klar begrenzten Teil des Leistungssatzes auch bar (Taschengeld) verfügen zu können.

Aufgrund einer unzureichenden Steuerung des Zuzuges Geflüchteter muss aktuell eine hohe Zahl von Menschen ohne dauerhafte Bleibeperspektive in den Städten und Gemeinden untergebracht werden. Viele dieser Menschen können jedoch nicht rückgeführt werden, weil die hierfür notwendigen Voraussetzungen (noch) nicht geschaffen wurden. Hierdurch werden Länder und Kommunen vor außerordentliche finanzielle und organisatorische Probleme gestellt.

Die Rückführung abgelehnter Asylbewerbender muss konsequenter erfolgen, insbesondere von Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob Abschiebungen unmittelbar aus dafür zu schaffenden Einrichtungen des Bundes erfolgen können, z. B. an den großen deutschen Flughäfen.

Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen. Sie werden dafür, sofern nicht vorhanden, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Zielsetzung ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen. Der Bund wird aufgefordert, mit den entsprechenden Staaten die Rückführung sicherzustellen. Sollten für diese Vorgehensweise gesetzliche Regelungen erforderlich sein, wird der Bund gebeten, diese auf den Weg zu bringen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen daher fest, dass es auch einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der abgelehnten Asylbewerbenden bedarf, die bereits in Deutschland sind und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Deutschland bleiben. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die bestehenden Rückführungshindernisse.

  1. Unterbringung, Betreuung und Integration

Die Kommunen stoßen vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes und mit Blick auf vorhandene Unterbringungskapazitäten an ihre Grenzen, die Geflüchteten angemessen unterzubringen. Dies gilt nicht nur für die räumlichen Kapazitäten, sondern bezieht sich auch auf den Fachkräftemangel, der die Betreuung vor Ort erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für die minderjährigen Schutzsuchenden. Die Probleme setzen sich bei der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen fort.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die am 10. Mai 2023 zugesagte Unterstützung des Bundes bei der Unterbringung von Geflüchteten durch die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften an Länder und Kommunen sowie die Zusage, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Herrichtungskosten erstattet, die zur erstmaligen Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden aufgewendet worden sind. Die auf diese Weise zur Verfügung gestellten Kapazitäten reichen jedoch bei weitem nicht aus, um den steig steigenden Bedarf an Unterbringungsplätzen zu decken.

Sie bekräftigen, dass weitere Erleichterungen von bau- und vergaberechtlichen Reglungen sowohl für Geflüchtetenunterkünfte als auch für soziale Einrichtungen, Schulen und Kitas zeitnah umgesetzt werden müssen.

Neben den organisatorischen Belastungen bei Unterbringung und Versorgung übertreffen auch die diesbezüglichen finanziellen Belastungen der Kommunen die bislang bekannten Größenordnungen. Sie bedürfen insoweit zusätzlicher Unterstützung.

Die zunehmenden finanziellen Lasten der Kommunen resultieren unter anderem aus der sofortigen Übernahme der erwerbsfähigen Schutzsuchenden aus der Ukraine in das SGB II. Hinzu kommen parallel drastisch steigende Belastungen infolge des Übergangs des Leistungsbezugs einer immer größer werdenden Anzahl sonstiger Geflüchteter vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II, womit auch eine Zunahme sonstiger sozialer Aufgaben einhergeht. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten daher die vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft (sog. „Flucht-KdU“) durch den Bund für zwingend erforderlich.

Der Mangel an Wohnraum hat zur Folge, dass es Ländern und Kommunen immer weniger möglich ist, bei der Unterbringung der Menschen nach ihren gesetzlichen Leistungsansprüchen zu differenzieren. Nicht selten ist es notwendig, auch solche Menschen in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung unterzubringen, die Anspruch auf den vollen Regelsatz in Geldleistung haben. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, unverzüglich eine gesetzliche Regelung im SGB II und ggf. auch für das SGB XII zu schaffen, mit der die Anrechnung von Sachleistungen (z. B. für die Bereitstellung von Cateringleistungen in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit) auf den Regelbedarf ermöglicht wird.

Der beste Weg für mehr Akzeptanz und schnellere Integration liegt in der zügigen Arbeitsaufnahme. Die aktuell angekündigten Gesetzgebungsvorhaben sind unter diesem Aspekt zu betrachten. Die Integrationsbemühungen für Geflüchtete mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive müssen daher verstärkt auf die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ausgerichtet werden. Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel ist es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können. Es ist daher dringend notwendig, dass die Bundesregierung die bestehenden Hürden für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten mit rechtlich gesicherter Bleibeperspektive beseitigt und zudem höhere Mittel für Integrations-, Sprach- und Erstorientierungskurse bereitstellt. Die bestehenden Regelungen zur Arbeitsaufnahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen umsetzbar gemacht werden. Das heißt, arbeitsfähigen Geflüchteten müssen spätestens nach ihrer Zuweisung aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen geeignete Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden können. Die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Asylbewerbende zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen, sollen in breitem Maße genutzt werden. Die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Mitwirkungspflichten müssen effektiver durchgesetzt werden. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollen verstärkt bei der Integration unterstützt werden. Auch wenn Kenntnisse der deutschen Sprache eine unabdingbare Voraussetzung für die Integration sind, darf das Warten auf Sprach- und Integrationskurse nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein.

Die Anreize für eine Sekundärmigration nach Deutschland müssen gesenkt werden. Um Fehlanreize für einen längeren Verbleib in Deutschland zu senken und um eine gleichmäßige und faire Verteilung innerhalb Europas einfacher erreichen zu können, ist durch die Bundesregierung zu prüfen, ob und wie eine Harmonisierung von kaufkraftbezogenen Sozialleistungsstandards in den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden kann. Dies hat selbstverständlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu erfolgen.

  1. Digitalisierung und Beschleunigung von Verfahren

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben mit Beschluss vom 15. Juni 2023 zum „Ausbau der Digitalisierung im Migrationsbereich“ über konkrete Umsetzungsschritte entschieden, um in der Migrationsverwaltung wo immer möglich Online-Zugangswege zu schaffen, alle Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Einrichtungen so schnell und umfassend wie möglich zu automatisieren, den Datenaustausch medienbruchfrei und die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten in einheitlichen Standards umzusetzen.

Die zuständigen Ministerien der Länder und das Bundesministerium des Innern und Heimat wurden unter Beteiligung der kommunalen Adressaten und unter Nutzung der bestehenden Arbeitsstrukturen beauftragt, die Umsetzung der erforderlichen Schritte zu begleiten.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bewerten den Diskussionsentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht als einen ersten wichtigen Schritt. Weitere gesetzliche Schritte zur Entbürokratisierung im Asyl und Ausländerrecht stehen aus, wie z. B. die Verlängerung bestimmter Geltungsdauern oder die Reduzierung der Pflichten zum persönlichen Erscheinen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen die Bedeutung der andauernden Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Die neu eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Digitales Migrations-management“ sowie die fünf eingerichteten Unterarbeitsgruppen haben bereits erste Umsetzungsschritte erarbeitet. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass der Umsetzungsprozess weiterhin nachdrücklich vorangetrieben muss.

Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, effektive Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren zu ergreifen, so dass der Anhörungstermin spätestens nach vier Wochen erfolgt und die behördliche Entscheidung möglichst bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahme getroffen wird.

Der Bund wird außerdem gebeten, zeitnah eine initiale Konferenz und einen regelmäßigen Austausch mit den im kommunalen Bereich aktiven Fachverfahrensherstellern zur Begleitung der am 15. Juni 2023 beschlossenen Digitalisierungsprozesse im Migrationsbereich zu etablieren.

Im Zuge der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes sind die Register im Migrationsbereich möglichst früh in den Fokus einer bundesweiten Umsetzung zu nehmen.

Der Bund wird aufgefordert, das Setzen der erforderlichen Standards zum Datenabgleich zwischen Bund und Ländern zur Ablösung der dezentralen Ausländerdateien zu beschleunigen, um einen automatisierten qualitativen Datenabgleich zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen.

Die beabsichtigte Stärkung und Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters in eine zentrale bundesweite ausländerbehördliche IT-Plattform muss auch Verfahren zur Abwicklung der Zuweisung Geflüchteter in die Länder umfassen, um eine gleichmäßige Verteilung entsprechend dem Königsteiner Schlüssel sicherzustellen. Hierbei darf es zu keiner Veränderung des Verteilmechanismus „Königsteiner Schlüssel“ kommen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf, bei ihrer Besprechung mit dem Bundeskanzler am 6. November 2023 über Fortschritte und Sachstand zu berichten.

  1. Gemeinsame finanzielle Lastentragung

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. November 2022 eine Vereinbarung zur Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten für 2023 getroffen. Die atmende Finanzierungssystematik des sog. Vier-Säulen-Modells zur Finanzierung der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten ist durch den Bund beendet worden. Für das Jahr 2023 hat der Bund sich lediglich zur Zahlung von Pauschalleistungen an die Länder zur Abgeltung der Aufwendungen für neu angekommene Geflüchtete (dauerhafter Pauschalbetrag) und für Geflüchtete aus der Ukraine (Einmalzahlungen) bereiterklärt.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekennen sich zu der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten. Die Anzahl der in Deutschland Zuflucht suchenden Menschen ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Bezugnehmend auf die in Ziffer 1 dargestellten Statistiken des BAMF zu den Ankunftszahlen sind die organisatorischen und finanziellen Folgen für Länder und Kommunen trotz der Unterstützung des Bundes zunehmend schwieriger zu bewältigen.

Die Ausgaben der Länder werden sich laut Auswertung der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL) vom 7. Juni 2023 für das Jahr 2023 auf rund
17,6 Mrd. Euro belaufen, die Ausgaben der Kommunen laut ZDL-Auswertung vom
18. August 2023 auf rund weitere 5,7 Mrd. Euro, zusammen mithin rund 23,3 Mrd. Euro. Der Bund entlastet die Länder und Kommunen von diesen Kosten in 2023 mit 3,75 Mrd. Euro (Gewährung der allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Mrd. Euro, einmalige Entlastung in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für Ausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine sowie weitere einmalige Erhöhung der Flüchtlingspauschale für das Jahr 2023 um zusätzlich
1 Mrd. Euro entsprechend Beschluss vom 10. Mai 2023). Ab 2024 beabsichtigt der Bund, diesen Betrag auf 1,25 Mrd. Euro pro Jahr abzusenken.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben mehrfach erklärt, dass es eines atmenden Systems bedarf, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert und das zu einer fairen Lastenverteilung zwischen Bund sowie Ländern und Kommunen führt.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben daher am 10. Mai 2023 vereinbart, bei ihrer regulären Zusammenkunft im November 2023 über die Frage zu entscheiden, wie die gemeinsame Kostentragung von Bund und Ländern in Zukunft ausgestaltet werden kann. Die Länder haben dabei deutlich gemacht, dass darin aus ihrer Sicht neben einer Dynamisierung die Elemente des sogenannten 4-Säulen-Modells enthalten sein sollen.

Die Bundesregierung hat zugesagt, für eine dauerhafte und atmende Beteiligung des Bundes an den Kosten von Ländern und Kommunen zu sorgen.

Der Bund hat in der gemeinsamen Arbeitsgruppe angekündigt, die bereits zugesagten 1,25 Mrd. Euro Pauschalleistung künftig in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zuzug anpassen zu wollen. Dazu hat er sich zur Einführung einer Pro-Kopf-Pauschale bereiterklärt. Die Berechnung geht auf die vom Bund zugesagte Kostenpauschale von 1,25 Mrd. Euro, verteilt auf vormals angenommene 250.000 Schutzsuchende in diesem Jahr, zurück.

Aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist diese finanzielle Beteiligung des Bundes deutlich zu gering ist, da sie bei Gesamtkosten von 23 Mrd. Euro der Länder und Kommunen bei weitem nicht auskömmlich ist, um die Geflüchteten angemessen unterbringen, versorgen und integrieren zu können. Im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen bezüglich der Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten ist eine faire Lastenverteilung erforderlich.

Bei der Einführung eines atmenden Systems im Bereich der Asylsuchenden greift es auch zu kurz, nur auf die Erstanträge abzustellen. Mindestens müssen auch die Asylzweitanträge einbezogen werden. Es bedarf darüber hinaus einer Beteiligung des Bundes auch an den Kosten der abgelehnten Asylbewerbenden, die bereits in Deutschland sind und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Deutschland bleiben.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern den Bund daher auf, sich wie folgt an den Kosten zu beteiligen:

  • eine allgemeine flüchtlingsbezogene Pauschale in Höhe von 1,25 Mrd. Euro, die die bisherigen Pauschalen, insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge von bislang 350 Mio. Euro, ablöst und im Übrigen auch Leistungen für Integration abdecken soll.
  • 5.000 Euro pro Kopf für Erst- und Folgeanträge als Sockel für Unterbringung und Versorgung sowie zusätzlich bei jedem gestellten Asylantrag (Erst- und Folgeanträge) die Übernahme der Kosten von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF mit einem Betrag von 1.000 Euro je Verfahrensmonat sowie für einen weiteren Monat bei ablehnendem Bescheid für Personen, die nicht als politisch Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden; die Höhe der vom Bund zu übernehmenden Kosten muss dabei aber mindestens 10.500 Euro pro Person und Jahr betragen.
  • Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern den Bund auf, zuzusichern, die Beträge künftig jährlich an die inflationsbedingten Preissteigerungen anzupassen.
  • Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten im Bereich des SGB II außerdem die vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingen Kosten der Unterkunft (sog. „Flucht-KdU“) durch den Bund angesichts der von den Kommunen für sonstige soziale Aufgaben zu tragenden Lasten für zwingend erforderlich, um eine angemessene Lastenteilung in einem atmenden System herzustellen.

Protokollerklärung des Freistaats Bayern:

Aus Sicht des Freistaats Bayern braucht es einen sofortigen und grundlegenden Kurswechsel in der Migrationspolitik. Die Bundesregierung darf nicht weiter die Augen vor der Realität verschließen und muss endlich handeln! Die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger sind auf spürbare Veränderungen angewiesen. Die Grenzen des Leistbaren sind erreicht. Der Freistaat Bayern setzt auf Humanität und Ordnung. Ein Deutschland-Pakt gegen unkontrollierte Zuwanderung muss daher klare und zielgerichtete Maßnahmen vorsehen, die rasch und wirksam für Entlastung sorgen und den aktuellen unkontrollierten Zuzug effektiv begrenzen. Dazu bedarf es einer realistischen Integrationsgrenze für Deutschland, die sich am Leistungs- und Integrationsvermögen der Kommunen orientiert. Rechtsänderungen auch verfassungsrechtlicher Art sind zu prüfen und zu diskutieren.

Die Bundesregierung muss die Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, effektiv einschränken. Hierzu ist ein konsequenter Grenzschutz in ganz Deutschland erforderlich. Der Freistaat Bayern leistet mit seiner Bayerischen Grenzpolizei einen wichtigen Beitrag. Statt Sonderaufnahmeprogrammen braucht es zudem vollziehbare Rückführungsabkommen mit den Asylherkunftsländern. Auch können zentrale Bundesausreisezentren an den großen deutschen Flughäfen Abschiebungen deutlich erleichtern und beschleunigen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist substantiell auszuweiten (insb. auf die Maghreb-Staaten, Indien, Armenien).

Zugleich muss die Bundesregierung die Anreize, speziell nach Deutschland zu kommen, vermindern. Die Sozialstandards müssen überdacht und finanzielle Vorteile in Deutschland deutlich gesenkt werden. Hierfür sind die Sozialleistungen für Flüchtlinge anzupassen und Barauszahlungen konsequent durch Sachleistungen bzw. eine Chip-Karte zu ersetzen. Zugleich ist dafür zu sorgen, dass mehr Asylbewerber gemeinnützige Arbeit leisten.

Um die Folgen des Zugangsgeschehens und der Belastungen für Länder und Kommunen abzumildern, bedarf es einer angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. In völliger Verkennung der aktuellen Herausforderungen will die Bundesregierung diese Leistungen aber nicht erhöhen, sondern sogar deutlich reduzieren. Die in Aussicht gestellte Beteiligung ist völlig unzureichend und wird der dramatischen Situation vor Ort nicht annähernd gerecht. Geld allein wird die Herausforderungen der Zuwanderung nicht lösen, aber ohne finanzielle Absicherung der notwendigen Maßnahmen wird es nicht funktionieren.

Protokollerklärung des Landes Bremen:

Die wachsende Zahl Geflüchteter, die in Deutschland Schutz suchen, stellt Bund, Länder und Kommunen vor enorme finanzielle, kapazitäre und organisatorische Herausforderungen. Aus diesem Grund ist eine Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten - unter anderem auch durch die Schaffung von Möglichkeiten der regulären Migration - neben der Schaffung und dem Ausbau hinreichender Strukturen zur Verfahrensdurchführung, zur Aufnahme und auch zur Integration erforderlich. Hierfür ist eine Vereinbarung über eine deutlich höhere, sich dynamisch an der Zahl der Geflüchteten orientierende finanzielle strukturelle Beteiligung des Bundes zwingend notwendig.

Dies ist auch erforderlich, um die Akzeptanz in der Bevölkerung weiterhin zu sichern. Dagegen hält Bremen diskriminierende Maßnahmen wie etwa weitere, über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende, Arbeitspflichten oder Bezahlkarten, die keine Bargeldabhebungen ermöglichen, in dieser Hinsicht für nicht geeignet.

Vielmehr hält Bremen es für elementar, dass neben den Maßnahmen zur Steuerung und zum Vollzug vor allem bessere Möglichkeiten zur Integration von hier lebenden Geflüchteten geschaffen werden - insbesondere durch den Ausbau und den frühen Beginn von Maßnahmen zur Förderung des Spracherwerbs und durch deutlich erleichterte Möglichkeiten zur freiwilligen Arbeitsaufnahme. Auf diese Weise wird dann auch eine Entlastung der Aufnahmesysteme erreicht, weil die Menschen nicht mehr so lange auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Protokollerklärung des Landes Thüringen:

Die Bewältigung der fluchtpolitischen Herausforderungen bedarf endlich klarer Zusagen seitens der Bundesregierung, die Kommunen und Länder nicht länger in großen Teilen finanziell allein zu lassen. Es bedarf eines Finanzierungssystems, das an der tatsächlichen Anzahl der zu versorgenden Menschen gebunden ist und auch die Kosten der Unterkunft umfassen muss.

Die aktuelle Debatte um die Verschärfung des Aufenthaltsrechts, die Verlagerung von Asylverfahren an die EU-Außengrenzen und weitere Abschottungsmaßnahmen wird weder den wesentlichen Problemstellungen noch den Maßstäben humanitärer Flüchtlingspolitik gerecht. Es braucht dringend ein gesamteuropäisches Handeln, das erstens die faire Verteilung der Geflüchteten gewährleistet, zweitens einheitliche Versorgungsstandards in den europäischen Staaten sicherstellt und drittens eines EU-Flucht-Fonds umfasst, der den aufnehmenden Kommunen und Regionen die Versorgungs- und Integrationsaufwendungen erstattet.

Arbeitsfähigen und -willigen Personen den Zugang zu Erwerbsarbeit zu verwehren, mit der sie ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, ist nicht nachvollziehbar. Beschäftigungs- oder Arbeitsverbote für in Europa aufhältige Menschen haben keine positiven Effekte, vielmehr erschweren sie die individuelle und gesellschaftliche Integration und sind darüber hinaus volkwirtschaftlich schädlich. Deshalb ist der Bund gefordert, den Zugang zu regulärer oder gemeinnütziger Beschäftigung rasch gesetzlich zu regeln.

 

 

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand März 2024, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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