| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Bundesregierung verschärft Asyl- und Einbürgerungsrecht - Korrektur beim Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem am 24.12.2025 in Kraft getretenen “Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam” wurden u. a. folgende Änderungen eingeführt:
- 10 Jahre Einbürgerungssperre: Täuschungsversuche im Einbürgerungsverfahren führen zu einem 10-jährigen Ausschluss vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft (§ 35a StAG).
- 20 Jahre Aktenaufbewahrung: Die Frist zur Löschung von Asylakten wird von 10 auf 20 Jahre verlängert.
- Zentrale Normenkontrolle: Nur noch das Bundesverwaltungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit der Verordnungen zur Bestimmung “sicherer Herkunftsstaaten” entscheiden.
Wichtige Korrektur beim Chancen-Aufenthaltsrecht (ChAR):
Das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst trat wie geplant am 31.12.2025 außer Kraft, Anträge konnten aber noch bis zum 30.12.2025 gestellt werden. Die Korrektur betrifft den Übergang in die längerfristigen Aufenthaltserlaubnisse (§ 25a / § 25b AufenthG): Die ursprünglich geplante Streichung der Privilegierungen für ChAR-Inhaber zum 31.12.2025 wurde verschoben. Die Übergangsregeln bleiben nun bis zum 01.07.2027 in Kraft.

