| Sichere Herkunftsstaaten, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht § 29b AsylG in Kraft: Bundesregierung bestimmt zehn sichere Herkunftsstaaten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 19) setzt die Bundesregierung die Reform des § 29b AsylG operativ um. Erstmals werden sichere Herkunftsstaaten nicht mehr durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren, sondern durch eine Rechtsverordnung der Regierung bestimmt.

Die Neuregelung im Überblick

Durch die Verordnung werden folgende Länder als sicher im Sinne des internationalen Schutzes eingestuft:

1. Albanien
2. Bosnien und Herzegowina
3. Georgien
4. Ghana
5. Kosovo
6. Moldau, Republik
7. Montenegro
8. Nordmazedonien
9. Senegal
10. Serbien.

Ziel des neuen § 29b AsylG ist es, die Verfahren für Staatsangehörige dieser Länder massiv zu beschleunigen. Da gesetzlich vermutet wird, dass dort keine Verfolgung droht, können Anträge künftig effizienter als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Verfassungsklage

Die Grüne Bundestagsfraktion hält dieses Vorgehen für verfassungswidrig und hat Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Kritikpunkte im Detail:

  1. Umgehung des Bundesrates: Laut Art. 16a GG bedarf die Bestimmung sicherer Staaten der Zustimmung des Bundesrates. Die Grünen werfen der Regierung vor, dieses Mitspracherecht durch den Kniff der „Rechtsverordnung“ auszuhebeln.
  2. Abbau von Parlamentsrechten: Die Fraktion spricht von einer „parlamentarischen Selbstverzwergung“. Solch grundrechtssensible Entscheidungen müssten im Bundestag debattiert werden, statt in Ministerien hinter verschlossenen Türen.
  3. Gefahr für den Einzelfall: Die pauschale Einstufung erschwere die individuelle Prüfung von Fluchtgründen, was den hohen Standards des Flüchtlingsschutzes widerspreche.
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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neue Arbeitsshilfe und Flyer

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Die Argumentationshilfe gegen Vorurteile finden Sie hier.

Den Flyer können Sie hier runterladen. Gegen die Übernahme der Portokosten ist er zudem kostenlos bei uns bestellbar. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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