| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht 24 Monate Wohnpflicht: NRW beschließt schärfere Asylregeln
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Ausführungsgesetz Asylgesetz (AG AsylG) die Wohnpflicht für Asylsuchende in den Aufnahmeeinrichtungen verschärft. Ab sofort gilt die Pflicht maximal für 24 Monate, also doppelt so lange wie die ursprüngliche bundesweite Höchstdauer.
Das am 18. November 2025 verabschiedete Landesgesetz soll die Kommunen entlasten. Es sieht jedoch Ausnahmen vor:
- Familien mit Minderjährigen sind von der Pflicht ausgenommen, wenn ihr Antrag nach sechs Monaten nicht entschieden wurde.
- Vulnerable Personen (Ältere über 65, Behinderte, Schwangere, Schwererkrankte) sind von der Regelung in der Regel befreit.
Das Gesetz tritt in Kürze in Kraft und ist bis Ende 2030 befristet. Die Landesregierung wird die Auswirkungen auf die Kommunen bis 2029 überprüfen.

