| Weitere aktuelle Gesetzesentwicklungen Referent*innenentwurf des BMAS: Verlängerung der Westbalkanregelung

Das BMAS hat einen Referent*innenentwurf zur Verlängerung der „Westbalkanregelung“ (§ 26 Abs. 2 BeschV) vorgelegt:

  • Den Referent*innen-Entwurf gibt es hier,
  • Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gibt es hier.

Dass die Frage der Verlängerung dieser Regelung offensichtlich politisch umstritten war, zeigt sich darin recht deutlich.

Zu den geplanten Änderungen im Einzelnen:

  • Die Regelung soll nur bis Ende 2023 verlängert, aber nicht entfristet werden.
  • Die Vorrangprüfung soll erhalten bleiben (anders als in fast allen sonstigen Bereichen der Erwerbsmigration).
  • Der „erstmalige“ Antrag soll weiterhin zwingend bei der Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt werden müssen, ein Spurwechsel von bereits im Inland lebenden Personen bleibt damit oftmals ausgeschlossen.
  • Es gilt eine Begrenzung auf 25.000 Zustimmungen zu „erstmaligen“ Antragstellungen pro Jahr (Verlängerungsanträge oder Arbeitgeber*innen-Wechsel werden darauf nicht angerechnet). Im Jahr 2019 betrug die Zahl der nach der Westbalkanregelung erteilten Visa über 27.000.
  • Das Gravierendste: Die Anwendung des § 9 BeschV wird für „Neufälle“ ausgeschlossen. Das heißt: Auch nach zweijähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung oder dreijähriger Aufenthaltsdauer bleibt bei einem Arbeitsplatzwechsel stets eine neue Zustimmung der BA inkl. Vorrang- und Beschäftigungsbedingungsprüfung erforderlich. Diese Verschärfung wird besonders negative Folgen für die Betroffenen haben, da damit Arbeitgeber*innen-Wechsel drastisch erschwert und somit mögliche Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse verfestigt werden.

Wichtig: Der Ausschluss von § 9 BeschV gilt dabei allerdings nicht für Personen, die bereits vor dem Jahr 2021 mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 3 oder 4 in Deutschland gelebt haben, also zum Beispiel schon jetzt mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19c (bzw. nach altem Recht § 18 Abs. 3) AufenthG in Verbindung mit der Westbalkanregelung in Deutschland leben: Sie dürfen weiterhin nach dreijährigem Voraufenthalt oder zweijähriger Vorbeschäftigungszeit ohne erneute Zustimmung der BA den Arbeitsplatz wechseln.

  • Die erleichterte Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 1 AufenthG bleibt für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung besitzen, nicht anwendbar.

Unterm Strich ist gut, dass die Westbalkanregelung überhaupt verlängert wird. Durch neue Verschärfungen (insbesondere den Ausschluss von § 9 BeschV) und beibehaltene Einschränkungen (insbesondere die Vorrangprüfung und das Antragserfordernis im Herkunftsstaat) wird sie aber zur Folge haben, dass damit diese Gruppe von Arbeitsmigrant*innen noch weniger Rechte haben wird als andere Gruppen (wie Unionsbürger*innen oder Fachkräfte aus Drittstaaten). Dass ein großer Teil der Betroffenen engste Verbindungen nach Deutschland hat (weil sie früher selbst bereits lange Zeit hier gelebt haben, oder Familienangehörige hier leben), wird in der konkreten Umsetzung weitestgehend ausgeblendet. Die Abhängigkeit vom jeweiligen Arbeitgeber*in wird noch größer als zuvor, der Verlust des Arbeitsplatzes wird noch häufiger den Verlust der gesamten Aufenthaltsperspektive in Deutschland zur Folge haben. Die vorgeschlagene Regelung verfestigt somit Ungleichbehandlungen und schafft Arbeitsmigrant*innen dritter Klasse.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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